Gericht und Verfassungsorgan
Das Bundesverfassungsgericht hat seinen Sitz in Karlsruhe. Es ist Gericht und Verfassungsorgan zugleich. Es besteht aus zwei Senaten, denen jeweils acht Richterinnen und Richter angehören. Vorsitzende der Senate sind der Präsident beziehungsweise die Vizepräsidentin. Der Erste Senat ist insbesondere zuständig für Verfassungsbeschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die sich in ihren Grundrechten verletzt sehen. Die Zuständigkeit des Zweiten Senats umfasst unter anderem Streitigkeiten aus dem Bereich des Staatsorganisationsrechts, also etwa Kompetenzstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern oder der Verfassungsorgane untereinander.
Das Bundesverfassungsgericht untersteht als Verfassungsorgan – anders als die Fachgerichte – nicht der Dienstaufsicht eines Ministeriums und kann über Angelegenheiten seiner Verwaltung und Organisation selbst entscheiden.
Jedes Jahr gehen viele neue Verfahren am Bundesverfassungsgericht ein, darunter um die 5.000 Verfassungsbeschwerden. Um diese hohe Zahl der Eingänge bewältigen zu können, werden von beiden Senaten Kammern mit jeweils drei Mitgliedern gebildet. Sie entscheiden vor allem die Fälle, die keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung haben – das sind etwa 99 % der Verfahren.
Die Richterinnen und Richter werden jeweils durch vier wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützt. Diese bringen eine mehrjährige Berufserfahrung an Fachgerichten, in Behörden, aus Rechtsanwaltskanzleien oder aus den Universitäten mit. Eine wichtige Rolle bei der Bearbeitung der vielen Verfahren am Bundesverfassungsgericht spielen auch die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Geschäftsstellen, den Vorzimmern und der Kanzlei sowie die Beschäftigten der allgemeinen Verwaltung, der Bibliothek und der EDV. Insgesamt sorgen beim Bundesverfassungsgericht rund 290 Personen dafür, dass es seine Aufgaben bewältigen kann.
Das Bundesverfassungsgericht auf dem Bürgerfest
In seinem Pavillon auf dem Bürgerfest in Saarbrücken wird Sie das Bundesverfassungsgericht vom 2. bis zum 4. Oktober 2025 über das Gericht und seine Arbeit informieren. Dort erhalten Sie im Gespräch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gerichts sowie über Informationsfilme Einblicke in die Tätigkeit des Bundesverfassungsgerichts.
© Bundesverfassungsgericht | lorenz.fotodesign, Karlsruhe
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
herzlich willkommen beim Bundesverfassungsgericht.
Gemeinsam mit Ihnen möchten wir den Tag der Deutschen Einheit in Saarbrücken feiern.
Seit nunmehr 35 Jahren ist Deutschland wiedervereint. Die erste Feier zur deutschen Einheit fand am 3. Oktober 1990 in Berlin statt. Der von den Menschen in der damaligen DDR mutig herbeigeführte Umbruch ist ein beeindruckendes Bekenntnis zu Grundrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Das Grundgesetz garantiert diese Werte heute für ganz Deutschland, und das Bundesverfassungsgericht wacht darüber. Unsere gemeinsame Aufgabe ist es, uns für die Werte des Grundgesetzes auch in Zukunft einzusetzen.
Wir freuen uns, Ihnen das Bundesverfassungsgericht und seine Arbeit vorstellen zu dürfen und laden Sie herzlich in unseren Pavillon auf dem Bürgerfest in Saarbrücken ein.
Prof. Dr. Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts
Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlichen demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte. Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.
Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen, innerhalb dessen sich die Politik entfalten kann.
Filmreihe „Meine Grundrechte“
Die Filmreihe „Meine Grundrechte“ thematisiert bedeutsame Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und deren Auswirkungen auf das gesellschaftliche und politische Leben.
Informationsfilm „Wege zur Entscheidung –
Das Bundesverfassungsgericht von innen“
Sehen Sie, wie Beschlüsse und Urteile vorbereitet werden. Lernen Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Richterinnen und Richter des Gerichts näher kennen.
Weitere Informationen zum Bundesverfassungsgericht und seinen Aufgaben finden Sie in unserem Jahresbericht und auf unserer Website.