Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Herausgeber dieser Webseite ist bemüht, diesen Webauftritt im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://tag-der-deutschen-einheit.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung.

Diese Website ist wegen nachfolgender Ausnahmen teilweise mit den Anforderungen des SBGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Kurzfristig erstellte Inhalte, wie Videos, teilweise auch Aufzeichnungen von Live-Übertragungen, enthalten aus Zeit- und Kostengründen nicht immer eine Begleitung in Gebärdensprache oder/und Untertitel. Wir sind bemüht, Untertitel schnellstmöglich nach der Veröffentlichung nachzureichen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18.08.2025 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Feedback

Sind Ihnen Barrieren auf unserer Webseite aufgefallen? Sind bestimmte Inhalte für Sie nicht zugänglich? Sie können uns bestehende Barrieren gerne mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an: Website-TDE25@staatskanzlei.saarland.de.

Kontakt

Referat D/5
Online-Kommunikation und Infrastruktur
E-Mail: Website-TDE25@staatskanzlei.saarland.de
Tel: +49 681 501-00

Am Ludwigsplatz 14

66117 Saarbrücken

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kann ein Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen werden.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit unter Behindertenpolitik oder wenden Sie sich telefonisch/per Mail direkt an:
Bettina Keßler
barrierefreiheit@soziales.saarland.de
+49 (0)681 501-3308

Die Monitoring- und Überwachungsstelle Digitale Barrierefreiheit Saarland hat die Funktion, die Zugänglichkeit für ausgewählte Internetauftritte und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Saarlandes gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 periodisch zu überwachen und zu überprüfen.
2020 hat das Saarland die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte damit beauftragt, diese Funktion im Rahmen einer unabhängigen Monitoring-Stelle für das Bundesland zu übernehmen.


Monitoring-Stelle und Überwachungsstelle Digitale Barrierefreiheit Saarland